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20.02.2020
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Bringt CETA verbotene Gifte zurück nach Europa?
Bringt CETA verbotene Gifte zurück nach Europa?

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

sollte die EU Lebensmittelimporte mit Rückständen eines Pestizids erlauben, wenn sie diesen Stoff verbietet, weil er beispielsweise krebserregend ist? Um diese Frage tobt in Brüssel gerade ein Streit. Dabei mischt die kanadische Regierung kräftig mit. Denn seit das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA vorläufig in Kraft getreten ist, hat sie einen privilegierten Zugang zur EU-Kommission.

Kanada wünscht sich von der EU nicht nur „Einfuhrtoleranzen“ für Rückstände selbst der gefährlichsten Pestizide, sondern eine Abkehr vom Vorsorgeprinzip insgesamt. Wir wissen das aus Dokumenten über eine Sitzung eines CETA-Ausschusses im März 2018. Das Protokoll der Sitzung bestätigt unsere Befürchtung, dass Verträge wie CETA zu einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in Europa führen könnten.

Ginge es nach der EU-Kommission, dürften wir diese Dokumente gar nicht einsehen. Sie verweigerte unsere Informationsfreiheitsanfrage mit der Begründung, die guten Beziehungen zu Kanada würden durch die Veröffentlichung Schaden nehmen. Dagegen haben wir Ende 2018 Klage vor dem Gericht der EU erhoben.

Im Frühling 2019 baten wir eine kanadische Kollegin, dieselben Dokumente in Kanada anzufragen. Zu unserer Überraschung bekam sie nach einiger Zeit tatsächlich eine CD mit dem Protokoll der Sitzung zugeschickt. Unsere Klage nimmt damit eine völlig neue Wendung: Offenbar war es nicht die kanadische Regierung, sondern die EU-Kommission, die die pikanten Dokumente unter Verschluss halten wollte.

Auch wenn wir die angefragten Unterlagen inzwischen einsehen konnten, führen wir unseren Gerichtsstreit mit der Kommission fort. Denn dabei geht es grundsätzlich um die Frage, wie viel wir als BürgerInnen über die Verhandlungen in den CETA-Ausschüssen wissen dürfen. Das kostet Zeit und Geld. Bisher hat uns das Gerichtsverfahren in Luxemburg rund 16.000 Euro gekostet. Bitte spenden Sie jetzt, damit wir weiter für Transparenz in der Politik kämpfen können!

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Vielen Dank und herzliche Grüße!

Kar Bär

Referent für Agrar- und Handelspolitik

PS: Nicht nur die kanadische Regierung setzt sich in Brüssel dafür ein, dass Rückstände verbotener Pestizide in kanadischem Weizen oder brasilianischer Soja erlaubt sein sollen. Auch die deutsche Bundesregierung kämpft gemeinsam mit Bayer, Syngenta und Co. für diese Position. Damit verrät Agrarministerin Julia Klöckner gleichzeitig die Interessen deutscher VerbraucherInnen und LandwirtInnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Meldung.
Termin
Sa., 29. Februar, ab 11 Uhr
Volkshochschule Göttingen
16. Atommüllkonferenz
Antiatom-Initiativen, Verbände und Interessierte diskutieren aktuelle Entwicklungen im Umgang mit Atommüll in Deutschland, die Kritik an den Olympischen Spielen in Japan, neue Reaktorgenerationen, Forderungen für besseren Strahlenschutz, sowie die bevorstehenden Castor-Transporte 2020.

Weitere Informationen hier
Umweltinstitut München e.V.
Goethestr. 20 • 80336 München
E-Mail:
info@umweltinstitut.org
Spendenkonto
Kto. 8831101, BLZ 70020500
IBAN: DE 70 7002 0500 0008 8311 01 • BIC: BFSWDE33MUE

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